- Mehrkostenversicherung
- Sonderform der ⇡ Betriebsunterbrechungsversicherung, die nur die Kosten deckt, die aufgrund eines nach den Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung 87, Allgemeinen Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung 87, Allgemeinen Bedingungen für die Leitungswasserversicherung 87, Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung 87 und Allgemeinen Bedingung der Elektronik-Versicherung entschädigungspflichtigen Sachschadens beim Versicherungsnehmer zur Fortführung seines Betriebs entstehen.
Lexikon der Economics. 2013.