Mehrkostenversicherung

Mehrkostenversicherung
Sonderform der  Betriebsunterbrechungsversicherung, die nur die Kosten deckt, die aufgrund eines nach den Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung 87, Allgemeinen Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung 87, Allgemeinen Bedingungen für die Leitungswasserversicherung 87, Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung 87 und Allgemeinen Bedingung der Elektronik-Versicherung entschädigungspflichtigen Sachschadens beim Versicherungsnehmer zur Fortführung seines Betriebs entstehen.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung — I. Charakterisierung:1. Der Teilbereich der ⇡ Feuerversicherung, der (im Gegensatz zur ⇡ Feuer Sachversicherung) auf den Ersatz von Ertragsausfällen ausgerichtet ist, die aus sachschadenbedingter Unterbrechung von Betrieben entstehen… …   Lexikon der Economics

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